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19.09.2013

Aufgabe der diözesanen Präventionsstellen ist Bildungsarbeit

Vom Treffen der "Kinder- und Jugendschutzbeauftragten" berichtet Martina Greiner-Lebenbauer, Leiterin Wiener Stabsstelle.

Am 16. und 17. September 2013 trafen sich in Salzburg die Leiterinnen und Leiter der diözesanen Präventionsstellen zur kollegialen Intervision.  Es ist erfreulich, dass in den Diözesen Graz-Seckau, Gurk-Klagenfurt, Innsbruck, Feldkirch und Linz sowie in den Erzdiözesen Salzburg und  Wien das Anliegen der Rahmenordnung "Die Wahrheit wird euch frei machen" (erschienen 2010) aufgegriffen und eine Stelle geschaffen wurde, die sich der Präventionsarbeit – und ganz besonders dem Kinder- und Jugendschutz  - widmet. In St. Pölten ist diese Aufgabe mit einer Ansprechperson bei der Jungschar verankert.

 

Für professionellen Umgang mit Nähe und Distanz

Wesentliche Fragen stellten sich bezüglich der Präzisierung der Aufgaben des Gewaltschutzes und der Rolle der Kinder- und Jugendschutzbeauftragten in der Zusammenarbeit mit den diözesanen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  Die Sensibilisierung bezüglich Grenzüberschreitungen und Gewalt, des professionellen Umgangs mit Nähe und Distanz sowie klares und sicheres Handeln bei Verdachtsfällen bei sexualisierter Gewalt sind Aufgabe der Gewaltpräventionsstellen. Als Kernaufgabe sehen wir daher die Bildungsarbeit. Zielgruppe unserer Tätigkeit sind alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter.

Wir gingen den Fragen nach, was z.B. die Menschen vor Ort an Informationen und Basiswissen brauchen, um  im Verdachtsfall ruhig und besonnen zu reagieren oder wie  wir damit umgehen, wenn Teilnehmerinnen und Teilnehmer von ihren Missbrauchserfahrungen zu erzählen beginnen. Wichtig ist auch ein Grundverständnis für die gesetzlichen Regelungen, wie die Meldepflicht im Verdachtsfall (das regelt der §37 des Jugendwohlfahrtsgesetzes) und für welche Gruppen in unserer Arbeit dieser Paragraph gültig ist. Wir schätzen die Vernetzungen mit den Ombudsstellen, den diözesanen Kommissionen und den nichtkirchlichen Präventions- und Schutzeinrichtungen, um die Präventionsarbeit  nicht "vom Schreibtisch weg" zu gestalten.

 

Ressourcen variieren in den Diözesen

Deutlich wurde in den Gesprächen, dass die Durchführung des Bildungsauftrages ausreichend  Ressourcen erfordert. Die Wochenstundenanzahl variiert in den einzelnen Diözesen zwischen 4 und 40 Stunden. Ein Mindestmaß von 20 Wochenstunden erachten wir als notwendig für die Durchführung unseres Auftrages. Das Leiten der Stelle und die effiziente Umsetzung unserer Aufgaben erfordern auch den Aufbau von Strukturen und das Entwickeln von Steuerungselementen. Auch hier gibt es in den einzelnen Diözesen große Unterschiede. Die regelmäßigen Treffen helfen uns, die Präventionsarbeit  über die diözesanen Grenzen hinweg aufeinander abzustimmen.

 

Autorin: Martina Greiner-Lebenbauer, Leiterin der Stabsstelle für Missbrauchs- und Gewaltprävention, Kinder- und Jugendschutz der Erzdiözese Wien.