Den Tag der Menschenrechte am Dienstag, 10. Dezember 2013, hat Caritaspräsident Michael Landau zum Anlass genommen, um auf die qualitativen Mängel im Bereich der Grundversorgung von Asylwerbern in Österreich hinzuweisen. "Menschenrechte müssen auch für Flüchtlinge gelten", so Landau. Die Bandbreite der Unterkünfte reiche etwa von sauberen Pensionen bis hin zu schimmeligen Schlafräumen. Ein österreichweiter einheitlicher Standard für die Versorgung von asylsuchenden Menschen sei deshalb dringend nötig, so der Caritaspräsident.
Kriterien für annehmbare Unterkünfte seien etwa eine gute Erreichbarkeit und Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel aber auch adäquate Zimmer, sanitäre Anlagen und Kochgelegenheiten. Es brauche außerdem fachlich qualifiziertes Betreuungspersonal, einen Zugang zu umfassender Rechts- und Sozialberatung sowie Deutschkurse und psychologische Betreuung.
Oberste Priorität habe auch der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende. "Die Caritas fordert seit Jahren, Menschen nicht zur Untätigkeit zu zwingen, sondern wir betrachten es als Menschenrecht, dass auch Asylsuchende ihr Leben selbstbestimmt gestalten, indem sie arbeiten und für sich selbst sorgen dürfen", betonte Landau. Eine Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylsuchende nach sechs Monaten wäre durch die Abschaffung der Einschränkung auf Saisonarbeit sowie durch eine Umgestaltung des Ersatzkräfteverfahrens zu bewerkstelligen.
Als "ersten Schritt in die richtige Richtung" bezeichnete Landau den jüngsten Vorstoß der Landesflüchtlingsreferenten, österreichweit qualitativ hochwertige und einheitliche Standards in der Grundversorgung von Flüchtlingen, eine entsprechende Tagsatzerhöhung, sowie tatsächlichen Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende zu fordern. Dieser Versuch, "die Menschenrechtssituation von Flüchtlingen Österreichweit zu verbessern", sollte auch die kommende Regierung "endlich zu entsprechenden Taten veranlasse". Konkret forderte Landau etwa die Aufnahme von mehr syrischen Flüchtlingen aus den "extrem überlasteten" Erstzufluchtsstaaten Libanon und Jordanien.
Aber auch Frauen und Menschen mit Behinderungen würden in Österreich "immer noch diskriminiert", kritisierte Landau mit Blick auf den aktuellen Bericht des Komitees der Vereinten Nationen für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Frauen etwa würden immer noch deutlich weniger als Männer verdienen und Menschen mit Behinderung hätten oftmals keinen Anspruch auf eine Alterspension. "Diese Tatsachen sollten längst beseitigt sein", so Landau.
Kritik übte der Caritaspräsident auch hinsichtlich der finanziellen Beiträge Österreichs zur Entwicklungszusammenarbeit, für die das Komitee eine Anhebung auf 0,7 Prozent des BIP fordere. "Entwicklungshilfe gehört deshalb ganz vorne auf die Reformagenda der neuen Bundesregierung gestellt", so Landau. Hier zu kürzen sei "Budgetkosmetik mit tödlichen Konsequenzen."
Regelmäßig prüft das UN-Komitee jene Staaten, die den internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aus dem Jahr 1966 unterzeichnet haben, auf die Umsetzung ihrer internationalen Verpflichtungen.